Kosten für privat – oder gesetzlich Versicherte
Generelles zu den Kosten für privat – oder gesetzlich Versicherte
Ich bin staatlich geprüfte Heilpraktikerin. In Rahmen dieser Ausbildung darf ich als Diplom – Psychologin ohne Approbation heilkundlich tätig sein.
Als nicht approbierte Psychologin darf ich trotzdem privat versicherte Patienten behandeln. Genauso darf ich es gesetzlich versicherten Patienten anbieten, sich als Selbstzahler behandeln zu lassen. Aufgrund des Mangels an qualifizierten Therapeuten übernehmen einige Krankenkassen sogar die Kosten nach vorheriger Absprache!
In Form einer Kostenerstattung für „Heilpraktiker, eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie“ werden teilweise Kosten übernommen. Hier berate und helfe ich Ihnen gerne!
Die Kosten für meine Behandlungen als Heilpraktikerin werden ebenfalls zum Teil von privaten Krankenversicherungen übernommen.
Werden Termine nicht 24 Stunden vorher abgesagt, werden Sie verstehen, dass ich Ihnen leider einen Teil der Kosten in Rechnung stellen muss. Dieses Vorgehen kenne Sie auch von anderen Therapeuten und Ärzten.